Eine zeitlich befristete Rabattaktion, die ein Unternehmen anlässlich eines Firmenjubiläums ankündigt, kann irreführend sein, wenn die Aktion über den ursprünglich angegebenen Zeitraum hinaus verlängert wird. Denn das Unternehmen muss sich an sich and den ursprünglich angegebenen Rabattzeitraum festhalten lassen. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem im Januar veröffentlichten Urteil vom 07. Juli 2011 I ZR …
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