Nicht jeder Anzug hält,
was er verspricht.

Die Wahrheit ist keine
Interpretationssache.

Schräge Kreationen brauchen
manchmal konservativen Beistand.

Der teufel steckt
immer wieder im Detail.

Man sieht nicht gleich,
wer etwas zu verbergen hat.

Neue Ideen brauchen zum Schutz
hin und wieder recht alte Schinken.

Ohne Fürsorge kann der
kostbarste Inhalt wertlos werden.

Kanzlei für IP, IT & MEDIA

Sie sind spezialisiert? Wir sind es auch

Ronneburger:Law – das ist die wirtschafts- und medienrechtliche Anwaltsboutique aus Berlin.

Boutique heißt Fokussierung. Als spezialisierte Anwaltsboutique bieten wir nicht jedem alles. Aber vielleicht gerade Ihnen genau das, wonach Sie woanders vergeblich suchen.

Wir können besser beraten, weil wir Ihre Branche kennen. Daher legen wir Wert auf eine Fokussierung auf Branchen mit ihren jeweiligen Besonderheiten.

Einer unserer Schwerpunkte liegt auf nationalen und internationalen Mandaten aus dem Medien- und Entertainmentbereich, sowie der IT-Branche. Des Weiteren beraten wir branchenübergreifend in zivilrechtlichen Belangen, insbesondere mit Bezug zum geistigen Eigentum und im Wettbewerbsrecht.

Daraus ergeben sich unsere zivilrechtlichen Kernkompetenzen  im gewerblichen Rechtsschutz sowie im Urheber- und Medienrecht.

Wir denken für Sie weiter.

Auch wo unser Mandat endet, geht die professionelle Beratung weiter: Häufig erkennen wir bei der Betreuung unserer Mandanten weitergehende Anforderungen von Unternehmen. In diesen Fällen  können Sie sich auf unser Netzwerk nationaler und internationaler Kooperationspartner verlassen. Zu dessen Fachkräften zählen nicht nur Rechtsanwälte und Steuerexperten: auch bei kreativer oder strategischer Beratung für die Entwicklung von Marken  können wir Ihnen bewährte Spezialisten empfehlen.

Wir beraten persönlich.

Kontaktieren Sie uns, damit wir Sie individuell und persönlich betreuen können. 

Aktuelles

4. Februar 2012 BGH: zur Irreführung durch Verlängerung von zeitlich befristeten Rabattaktionen

Eine zeitlich befristete Rabattaktion, die ein Unternehmen anlässlich eines Firmenjubiläums ankündigt, kann irreführend sein, wenn die Aktion über den ursprünglich angegebenen Zeitraum hinaus verlängert wird. Denn das Unternehmen muss sich an sich and den ursprünglich angegebenen Rabattzeitraum festhalten lassen. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem im Januar veröffentlichten Urteil vom 07. Juli 2011 I ZR …
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1. Februar 2012 Stellungnahme der GEMA zu CC-Lizenzen: nicht mit Berechtigungsvertrag vereinbar

Trotz verschiedener Bestrebungen einzelner weniger Verwertungsgesellschaften in anderen Ländern sich auch grundsätzlich flexibleren Lizenzmodellen (wie den CC-Lizenzen)  nicht gänzlich zu verschließen, hat die GEMA mit einer Stellungnahme vom 23. Januar 2011 den Creative Commons Lizenzen (CCPL) mit Verweis auf den Berechtigungsvertrag erneut eine klare Absage erteilt. Die französische Musikverwertungsgesellschaft SACEM schloss mit CC Frankreich für  …
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31. Januar 2012 Musikindustrie scheitert endgültig vor dem Bundesverfassungsgericht mit Verfahren gegen Heise Verlag

Die Musikindustrie ist endgültig mit seinen Verfahren gegen den Verlag vor dem Budnesverfassungsgericht gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Annahme einer Verfassungsbeschwerde ab. Ziel war es das Urteil des Bundesgerichtshofs betreffend die Frage der Haftung des Heise Verlages wegen eines in Rahmen einer Berichterstattung gesetzten Links zu einem hHersteller einer Software zur (in Deutschland illegalen) Umgehung …
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